Personalabrechnung in der Insolvenz

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Zeugnisse

Empfehlung:
Lassen Sie sich bitte unbedingt ein Zeugnis oder Zwischenzeugnis bei Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens von Ihrer Geschäftsführung oder Personalabteilung erstellen.

Auch wenn die Prognosen über den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes und des Unternehmens positiv ausfallen, muss dies nicht in jedem Fall zutreffen.
Ein Ihnen vorliegendes Zeugnis ist die sichere Ausgangsbasis für eine neue Tätigkeit. Das von der Insolvenzverwaltung bei Anforderung erstellte Zeugnis kann nie die Qualität eines ordentlichen Zeugnisses haben. Auch wird dies mit den Briefbögen der Insolvenzverwaltung erstellt und nicht auf Briefpapier Ihres Arbeitgebers.