Personalabrechnung in der Insolvenz

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Wer sind wir?

Im vorläufigen Insolvenzverfahren ist die Insolvenzverwaltung verpflichtet, sich innerhalb kürzester Zeit einen Überblick über das Unternehmen und somit auch über die Personalsituation zu verschaffen. Eine tief greifende Analyse des status quo ist hierbei von herausragender Bedeutung, da sie alle zukünftigen Personalentscheidungen fundiert.

Um Insolvenzgeldansprüche, Kündigungsfristen sowie Forderungen aller Beteiligter berücksichtigen zu können, muss der Insolvenzverwalter zeitintensive Ermittlungen anstellen und sich mit den vormals Personalverantwortlichen auseinandersetzen. Abwandernde Mitarbeiter im Bereich des Personals sowie eine lückenhafte Dokumentation relevanter Personalinformationen erschweren den Analyse- und Planungsprozess.

Wir, die Peter Hörning GmbH & Co. KG, übernehmen für Sie die bezahlungsrelevante Personalbetreuung im insolventen Unternehmen und bearbeiten sämtliche Lohn- und Gehaltsangelegenheiten für die von der Insolvenz betroffenen Mitarbeiter.

Das Team der Peter Hörning GmbH & Co. KG hat in über 10-jähriger Geschäftstätigkeit über 1000 Firmen sämtlicher Branchen professionell und gewissenhaft, sowie weit über 30.000 Arbeitnehmer zuverlässig betreut.

Die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter in der Insolvenz und in der Verdienstabrechnung gibt der Insolvenzverwaltung die Möglichkeit, die Verfahrensabwicklung effizient und professionell durchzuführen.

Mit der Peter Hörning GmbH & Co. KG als Partner im Insolvenzverfahren wird die Personalbetreuung zuverlässig und vertrauensvoll durchgeführt. Die Insolvenzverwaltung erhält in kürzester Zeit entscheidungsrelevante Personalinformationen. Sie müssen weniger kanzleieigenes Personal im Bereich der Personal vorhalten. Sie können Ihren Verfahrenseinsatz mindern, um sich auf die wesentlichen, verfahrensentscheidenden strategischen und rechtlichen Aufgabenstellungen konzentrieren zu können.

Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern persönlich zur Verfügung.