Vorschuss auf Insolvenzgeld
Ein Vorschuss auf Insolvenzgeld ist durch die Agentur für Arbeit möglich, sofern:
- Ihr Arbeitsverhältnis mit dem insolventen Arbeitgeber beendet ist oder
- das Insolvenzverfahren eröffnet ist und kurzfristig durch die Insolvenzverwaltung keine Insolvenzgeldbescheinigung erstellt werden kann
In den meisten Fällen wird jedoch kein Vorschuss erforderlich sein, da wir immer bemüht sind, kurzfristig eine Insolvenzgeldbescheinigung mit Ihren korrekten Ansprüchen zu erstellen. Die Zahlung eines Vorschusses auf dem Insolvenzgeldantrag anzukreuzen schadet jedoch in keinem Fall.
- Altersteilzeit
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonten
- Bankgebühren / Sollzinsen
- Betriebliche Altersversorgung / Direktversicherung / Pensionskasse
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Insolvenzgeld
- Abfindung
- Anspruchsdauer
- Bruttoarbeitsentgelt
- Freiwillige Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung
- Gesellschafter / Geschäftsführer
- Heirats- Geburtsbeihilfen
- Insolvenzgeldbescheide
- Insolvenzgeldbescheinigung
- Jubiläumsvergütung
- Kurzarbeitergeld / WAG
- Pfändung / Abtretung
- Provisionen
- Reisekosten
- Sonderzahlungen
- Urlaubsabgeltung
- Vorfinanzierung
- Vorschuss auf Insolvenzgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Insolvenzgeldantrag
- Insolvenzmasseforderungen
- Insolvenztabellenforderungen
- Lohnsteuer
- Sozialversicherung
- Urlaubsanspruch
- Zeugnisse