Personalabrechnung in der Insolvenz

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Vorfinanzierung

Um einerseits arbeitsplatzerhaltende Sanierungen durch eine Vorfinanzierung der Arbeitsentgelte zu ermöglichen, andererseits aber eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Insolvenzgeldversicherung zu verhindern, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur dann, wenn die Agentur für Arbeit der Vorfinanzierung zugestimmt hat.

Die Zustimmung soll an eine positive Prognoseentscheidung über den Erhalt von Arbeitsplätzen im Rahmen eines Sanierungsversuchs geknüpft sein.
Um diese Sanierungsprognose erstellen zu können, benötigt die Insolvenzverwaltung verständlicherweise umfassende Kenntnisse zum Unternehmen und Investoren für das Unternehmen. Eine Sanierungsprognose ist daher in den wenigsten Fällen innerhalb von zwei Wochen möglich. Zusätzlich müssen auch die durch die Vorfinanzierung entstehenden Kosten zur Verfügung stehen.

Bei der Vorfinanzierung Ihrer Arbeitsentgelte wird bei einer Bank durch die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Geschäftsleitung des insolventen Betriebes ein Darlehen aufgenommen. Dieses Darlehen wird durch die Agentur für Arbeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeglichen. Die Zinsen und Bearbeitungsgebühren der Bank werden aus der Insolvenzmasse bezahlt. Ihnen entstehen dabei keine Kosten.

Sie müssen jedoch Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld an diese Bank schriftlich abtreten. Das ist die Grundlage für die Erstattung durch die Agentur für Arbeit an die Bank.
Bitte beachten Sie, dass Sie natürlich nur die durch die Bank erhaltenen Zahlungen abtreten. Ihre nicht vorfinanzierten Ansprüche werden durch die Agentur für Arbeit nach Zugang Ihres Insolvenzgeldantrags geprüft und direkt an Sie bezahlt (siehe Insolvenzgeldantrag).

Die Abtretungserklärung (oder auch Forderungskaufvertrag genannt) erhalten Sie von unserem Büro zur Unterschrift und Rücksendung. Frühestens nach Eingang des Originalschreibens in unserem Büro kann eine Zahlung erfolgen. Wir können keine Faxe oder Email Zusendungen berücksichtigen.

Sollten sich Arbeitnehmer im Urlaub befinden oder längere Zeit krank sein, muss ebenfalls die originale Abtretungserklärung vorliegen. In der Praxis wird das Formular an den Urlaubsort (sofern bekannt) gefaxt und im Original zurückgeschickt.

Im Falle der Vorfinanzierung Ihrer Ansprüche auf Insolvenzgeld, darf vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Hintergrund dazu ist der Umstand, dass Sie nicht Ihren Insolvenzgeldanspruch bei der Agentur für Arbeit anmelden können und gleichzeitig Ihre Insolvenzgeldansprüche an die vorfinanzierende Bank abtreten können. Sollte bereits vor einer möglichen Vorfinanzierung der Antrag gestellt sein, muss dieser schriftlich zurückgezogen werden. Danach kann die Abtretung an die Bank unterschrieben werden.

Muster Antrag bei Vorfinanzierung [PDF]