Vermögenswirksame Leistungen
Die Arbeitgeberanteile zu den vermögenswirksamen Leistungen gehören zum Insolvenzgeldanspruch.
Die Agentur für Arbeit nimmt jedoch keine Zahlungen auf das Girokonto Ihres Anlageinstituts vor.
Der bisher durch Ihren Arbeitgeber erfolgte Abzug für vermögenswirksame Leistungen wird daher nicht mehr erfolgen und Sie erhalten eine erhöhte Auszahlung an Insolvenzgeld. Sie können den, auf dem Konto des Anlageinstituts fehlenden Betrag, ggf. selbst einzahlen. Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrem Anlageinstitut.
Sofern Sie eine vermögenswirksame Lebensversicherung haben, ist die Einzahlung sehr ratsam. Sie gefährden möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Versicherungsunternehmen.
- Altersteilzeit
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonten
- Bankgebühren / Sollzinsen
- Betriebliche Altersversorgung / Direktversicherung / Pensionskasse
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Insolvenzgeld
- Abfindung
- Anspruchsdauer
- Bruttoarbeitsentgelt
- Freiwillige Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung
- Gesellschafter / Geschäftsführer
- Heirats- Geburtsbeihilfen
- Insolvenzgeldbescheide
- Insolvenzgeldbescheinigung
- Jubiläumsvergütung
- Kurzarbeitergeld / WAG
- Pfändung / Abtretung
- Provisionen
- Reisekosten
- Sonderzahlungen
- Urlaubsabgeltung
- Vorfinanzierung
- Vorschuss auf Insolvenzgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Insolvenzgeldantrag
- Insolvenzmasseforderungen
- Insolvenztabellenforderungen
- Lohnsteuer
- Sozialversicherung
- Urlaubsanspruch
- Zeugnisse