
Pfändung / Abtretung
Bei Pfändungen, Verpfändungen oder Abtretungen von Teilen Ihres Arbeitsentgelts können die von Ihrem Nettoentgelt einbehaltenen Beträge durch den Gläubiger bei der Insolvenzgeldstelle (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/insolvenzgeld) der Agentur für Arbeit zur Zahlung beantragt werden.
Üblicherweise informieren wir Ihren Gläubiger zur Beantragung der einbehaltenen Beträge.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gläubiger auch den Antrag stellt. Sie würden ggf. das Geld auf Ihrem Gläubigerkonto verlieren.
- Altersteilzeit
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Insolvenzgeld
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- Heirats- Geburtsbeihilfen
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- Vorfinanzierung
- Vorschuss auf Insolvenzgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Insolvenzgeldantrag
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- Lohnsteuer
- Sozialversicherung
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