Insolvenzgeldbescheide
Wenn die Agentur für Arbeit über Ihren Antrag auf Insolvenzgeld entschieden hat, erhalten Sie darüber einen schriftlichen Bescheid.
Dieser Bescheid enthält auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Daraus können Sie ersehen, was Sie unternehmen müssen, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Ihnen steht das Recht des Widerspruchs zu. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.
Dies soll schriftlich geschehen. Sie können aber auch zur Agentur für Arbeit gehen und den Widerspruch in einer Niederschrift aufnehmen lassen. Falls Ihrem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit einen schriftlichen Widerspruchsbescheid.
Sollten Sie mit diesem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sein, so können Sie dagegen beim Sozialgericht klagen. Der Widerspruchsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der angegeben ist, bei welchem Gericht, innerhalb welcher Frist und in welcher Form die Klage zu erheben ist.
- Altersteilzeit
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonten
- Bankgebühren / Sollzinsen
- Betriebliche Altersversorgung / Direktversicherung / Pensionskasse
-
Insolvenzgeld
- Abfindung
- Anspruchsdauer
- Bruttoarbeitsentgelt
- Freiwillige Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung
- Gesellschafter / Geschäftsführer
- Heirats- Geburtsbeihilfen
- Insolvenzgeldbescheide
- Insolvenzgeldbescheinigung
- Jubiläumsvergütung
- Kurzarbeitergeld / WAG
- Pfändung / Abtretung
- Provisionen
- Reisekosten
- Sonderzahlungen
- Urlaubsabgeltung
- Vorfinanzierung
- Vorschuss auf Insolvenzgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Insolvenzgeldantrag
- Insolvenzmasseforderungen
- Insolvenztabellenforderungen
- Lohnsteuer
- Sozialversicherung
- Urlaubsanspruch
- Zeugnisse