Insolvenzgeldantrag
Um Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit zu erhalten ist ein Antrag auf Insolvenzgeld erforderlich. Diesen Antrag finden Sie unten auf dieser Seite oder unter http://www.arbeitsagentur.de.
Dieser Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (oder der Abweisung mangels Masse) bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Konnten Sie den Antrag nicht fristgerecht stellen, weil Sie z.B. mehrere Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens davon Kenntnis erhalten haben, beginnt die Ausschlussfrist von zwei Monaten mit Kenntnisnahme. Dies ist im Antrag anzugeben oder eine Begründung abzugeben. Die Prüfung Ihres Anspruchs erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
Füllen Sie diesen Antrag bitte sorgfältig aus. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann die Anlage zum Antrag (Angabe zu den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt) entfallen. Die Insolvenzverwaltung erstellt für die Agentur für Arbeit eine Insolvenzgeldbescheinigung. Sofern wir von der Insolvenzverwaltung dazu beauftragt sind, erhalten Sie ebenfalls eine Information zu den bescheinigten Bezügen.
Geben Sie die Antragsunterlagen möglichst persönlich bei der Agentur für Arbeit ab.
Der Antrag wird auch von allen anderen Sozialleistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen.
Im Falle der Vorfinanzierung Ihrer Ansprüche auf Insolvenzgeld darf ebenfalls vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Hintergrund dazu ist der Umstand, dass Sie nicht Ihren Insolvenzgeldanspruch bei der Agentur für Arbeit anmelden können und gleichzeitig Ihre Insolvenzgeldansprüche an die vorfinanzierende Bank abtreten können (Siehe auch: Vorfinanzierung). Sollte bereits vor einer möglichen Vorfinanzierung der Antrag gestellt sein, muss dieser schriftlich zurückgezogen werden. Danach kann die Abtretung an die Bank unterschrieben werden.
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