Abfindung
Ein, mit dem insolventen Arbeitgeber vereinbarter Abfindungsanspruch, kann nicht über Insolvenzgeld bezahlt werden. Dieser Anspruch ist ggf. zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anzumelden.
- Altersteilzeit
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonten
- Bankgebühren / Sollzinsen
- Betriebliche Altersversorgung / Direktversicherung / Pensionskasse
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Insolvenzgeld
- Abfindung
- Anspruchsdauer
- Bruttoarbeitsentgelt
- Freiwillige Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung
- Gesellschafter / Geschäftsführer
- Heirats- Geburtsbeihilfen
- Insolvenzgeldbescheide
- Insolvenzgeldbescheinigung
- Jubiläumsvergütung
- Kurzarbeitergeld / WAG
- Pfändung / Abtretung
- Provisionen
- Reisekosten
- Sonderzahlungen
- Urlaubsabgeltung
- Vorfinanzierung
- Vorschuss auf Insolvenzgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Insolvenzgeldantrag
- Insolvenzmasseforderungen
- Insolvenztabellenforderungen
- Lohnsteuer
- Sozialversicherung
- Urlaubsanspruch
- Zeugnisse