Bankgebühren / Sollzinsen
Oftmals ist durch den Arbeitgeber Ihr Gehalt/Lohn verspätet gezahlt worden. Oder durch die Vorfinanzierung der Insolvenzgeldansprüche kann die Zahlung Ihres Gehalts/Lohn erst verspätet erfolgen. Die dadurch entstandenen Sollzinsen, Bankgebühren für Rücklastschriften usw. können nicht über Insolvenzgeld bezahlt werden. Diese Kosten sind zur Insolvenztabelle bei der Insolvenzverwaltung anzumelden. Ein Nachweis der Kosten anhand von Kontoauszügen und eine Zusammenstellung der Kosten ist dafür erforderlich.
(siehe auch Insolvenztabellenforderungen)