Infos für Arbeitnehmer
Bei diesen allgemeinen Informationen haben wir uns bemüht, möglichst einfache und verständliche Formulierungen zu benutzen.
Wir weisen auch darauf hin, dass sofern Informationen falsch oder missverständlich formuliert wurden, kein Rechtsanspruch auf Leistung oder Haftung durch die Peter Hörning GmbH & Co. KG entsteht. Dies gilt auch, sofern gesetzliche Änderungen oder geänderte Arbeitsanweisungen bei der Agentur für Arbeit vorliegen.
Die Erläuterungen sind ausschließlich zur allgemeinen Information und Beantwortung von allgemeinen Fragen der, von der Insolvenz des Arbeitgebers, betroffenen Arbeitnehmer gedacht.
Die Entscheidung über Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld in Höhe und zeitlichem Umfang trifft ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit!
Über Ihren Anspruch auf Insolvenztabellenforderungen oder Masseansprüche entscheidet ausschließlich die Insolvenzverwaltung.